Gasheizung

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In Sachen Umweltfreundlichkeit liegen Gasheizthermen und -kessel sehr weit vorn.
Die Abgase sind nahezu frei von Schwefeldioxid, Staub, Schwermetallen und Kohlenwasserstoffen.


Die Vorteile

Gas verbrennt besonders sauber, hinterlässt nur wenig Rückstände im Gerät und erfordert damit nur geringen Reinigungs- und Wartungsaufwand. Außerdem benötigen Sie für Gas keine separate Lagervorrichtung und daher nicht zwingend einen Keller.

Die Gasheizung selbst beansprucht wenig Platz und lässt sich überall im Haus oder im Hauswirtschaftsraum aufstellen.

Ein weiteres Plus

Gas bietet die Möglichkeit der besonders effektiven Brennwertnutzung. Dabei wird die Wärme der Abgase über ein fortschrittliches Rezirkulationsprinzip dem Heizkreis wieder zugeführt. Das garantiert einen höheren Normnutzungsgrad von bis zu 110 %, spart mehr Energie und verursacht weniger Emissionen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024

Um bis 2045 klimaneutral zu werden, sind seit 1. Januar 2024 in Neubaugebieten nur noch Heizsysteme zugelassen, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude sowie für Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen. Das hängt mit der Kommunalen Wärmeplanung (WPG) zusammen, die eng mit dem GEG verbunden ist.

Wichtig:

  • Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt seit 1. Januar 2024 nur für den Einbau neuer Heizungen. Existierende Anlagen dürfen weiter genutzt und bei Defekten auch repariert werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2023 durften alte Gas- und Ölheizungen noch ohne weitere Auflagen durch neue ersetzt werden.
  • Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen im Bestand wie in Neubauten (außerhalb von Neubaugebieten) nur noch eingeschränkt zulässig. Außerdem sind Übergangsfristen und Nebenanforderungen (steigende EE-Anteile) zu beachten und es ist die Beratung durch ein Fachunternehmen (z. B. Fachhandwerker, Energieberater oder Schornsteinfeger) vorgeschrieben.
  • Für nach dem 1. Januar 2024 im Bestand neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen sind zudem folgende Bioanteil-Pflichten zu berücksichtigen:
    – ab 2029: 15 Prozent
    – ab 2035: 30 Prozent
    – ab 2040: 60 Prozent
    Es kann deswegen auch sinnvoll sein, eine Gas- oder Ölheizung zu einer Hybridheizung zu erweitern, bei der die „mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung“ durch ein nachhaltiges Heizsystem, beispielsweise eine Wärmepumpe, ergänzt wird. So gilt der geforderte Anteil Erneuerbaren Energien als erfüllt.

 

Das Gebäudeenergiegesetz – GEG (PDF)

Für die Auswahl des neuen Heizungssystemes ist eine umfassende Beratung notwendig.