Wärmepumpen

Vaillant Wärempumpe aroTHERMplus
Foto: Vaillant

Wir bei Hanke & Sohn haben uns auf diese Sparte der Wärme- und Warmwasserversorgung spezialisiert. Wärmepumpen-Installation und -Wartung gehören für uns zum Tagesgeschäft.

Erde – Luft – Wasser = Wärme

Warum ist das so vorteilhaft? Überall in unserer Umgebung gibt es ungenutzte natürliche Wärmequellen – in der Umgebungsluft, im Grundwasser und im Erdreich. Wärmepumpen nutzen diese vorhandene Wärme und benötigen daher weniger elektrische Energie. Somit geben Sie keine direkten Treibhausgase ab und tragen zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei – eine nachhaltige Heizlösung, den 75 % der für Heizung und Warmwasserbereitung benötigten Energie wird aus der Umwelt gewonnen.

Wärmepumpen können nicht nur zum Heizen, sondern auch zur Warmwasserbereitung und zum Kühlen eingesetzt werden. Die Betriebskosten einer Wärmepumpe sind in der Regel niedriger als die von herkömmlichen Öl- oder Gasheizungen. Dies liegt an der hohen Effizienz und den geringeren Energiekosten. Zudem haben Wärmepumpen haben im Vergleich zu traditionellen Heizsystemen einen geringeren Wartungsbedarf, sie sind robust und langlebig. Die Wartung ist oft einfacher und kostengünstiger. Wärempumpen sind ideal für eine klimabewusste Modernisierung.

Die Nutzung der Erdwärme ist die mit Abstand beste und zukunftsweisende Möglichkeit, Wärme- und Warmwasserkomfort zu genießen, weil uns die Erdwärme von der Natur kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das macht Sie weitestgehend unabhängig von primären Energieressourcen.

Es gibt allerhand Varianten: Luft-/Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung der sonnenerwärmten Luft, eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe für die Im Erdreich gespeicherte Wärme über Erdsonden oder Erdkollektoren oder ein Wasser-/Wasser-Wärmepumpe, um die Wärme aus dem Grundwasser zu gewinnen.



Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Um bis 2045 klimaneutral zu werden, sind seit 1. Januar 2024 in Neubaugebieten nur noch Heizsysteme zugelassen, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude sowie für Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen. Das hängt mit der Kommunalen Wärmeplanung (WPG) zusammen, die eng mit dem GEG verbunden ist.

Wichtig:

  • Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt seit 1. Januar 2024 nur für den Einbau neuer Heizungen. Existierende Anlagen dürfen weiter genutzt und bei Defekten auch repariert werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2023 durften alte Gas- und Ölheizungen noch ohne weitere Auflagen durch neue ersetzt werden.
  • Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen im Bestand wie in Neubauten (außerhalb von Neubaugebieten) nur noch eingeschränkt zulässig. Es sind Übergangsfristen und Nebenanforderungen (steigende EE-Anteile) zu beachten. Vorgeschrieben ist die Beratung durch ein Fachunternehmen (z. B. Fachhandwerker, Energieberater oder Schornsteinfeger).
  • Für nach dem 1. Januar 2024 im Bestand neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen sind zudem folgende Bioanteil-Pflichten zu berücksichtigen:
    – ab 2029: 15 Prozent
    – ab 2035: 30 Prozent
    – ab 2040: 60 Prozent
    Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, Gas- oder Ölheizungen zu einer Hybridheizung zu erweitern. Dabei wird die „mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung“ durch ein nachhaltiges Heizsystem ergänzt, beispielsweise durch eine Wärmepumpe. Unter diesen Voraussetzungen gilt der geforderte Anteil an Erneuerbaren Energien als erfüllt.

 

Das Gebäudeenergiegesetz – GEG (PDF)